Behandlung

Unsere Tierarztpraxis behandelt:

  • Hunde
  • Katzen
  • Heimtiere

Wir behandeln keine Pferde, Exoten und Fische, (Zucht-) Tiere, die zur Gewinnung von Lebensmitteln oder Fellen dienen (z. B. Schweine oder Rinder) sowie Wildtiere

Bitte bringen Sie den Impfausweis Ihres Tieres, einen ausgefüllten Patientenaufnahmeschein sowie alle relevanten Befunde und Medikamentenunterlagen von vorherigen Behandlungen mit – insbesondere, wenn Ihr Tier zuvor bei anderen Tierärzten in Behandlung war.

Während unser Öffnungszeiten kann Ihr Tier bei Bedarf gern bei uns bleiben und wird von unserem Team in dieser Zeit optimal betreut. Wir sind jedoch keine Tierklinik und können daher eine 24/7 Betreuung räumlich und personell nicht gewährleisten.
 

Als Patientenbesitzer sind Sie verpflichtet, uns vorab über bekannte Erkrankungen und Auffälligkeiten wie z. B. aggressives Verhalten zu informieren. Wenn es aufgrund unterlassener Angaben zu Verletzungen unseres Praxisteams kommt, müssen wir dies als vorsätzliches Handeln prüfen. Im Patientenaufnahmenschein geben Sie bitte alle Daten zum Tier sowie zum Tierhalter an.
 

Wir unterstützen Sie gerne beim Umgang mit Ihrem Hund in unserer Praxis. Es wäre jedoch hilfreich, wenn Sie Unterstützung mitbringen könnten. Dies erleichtert den Behandlungsablauf für Ihr Tier, Sie und unser Team. Denn unsere Mitarbeiter sind jeden Tag körperlich stark beansprucht und wir möchten, dass sie gesund bleiben.
 

Eine Behandlung auf dem Boden ist aus Arbeitsschutz- und Hygienegründen nicht sinnvoll. Die Diagnostik und Therapie können außerdem nicht ordentlich durchgeführt werden. 

Um uns zu schützen ist es oft notwendig, dass Hunde einen Beißkorb tragen. Bei Katzen können wir das Beißrisiko auch durch einen Halskragen minimieren.
 

Wir behandeln Ihr Tier nach bestem Wissen und modernsten tiermedizinischen Standards. Jedoch gibt es – wie beim Menschen auch – keine Garantie auf einen Behandlungserfolg.
 

Als Tierärzte können wir eine Behandlung ablehnen, insbesondere wenn sie gegen unsere Grundsätze oder deutsches Recht verstößt oder den Praxisablauf bzw. die Versorgung anderer Patienten beeinträchtigt. Auch führen wir keine Tötung auf Verlangen (Einschläfern) durch – auch dann nicht, wenn es sich um „aggressive Tiere“ handelt. 

Bitte sprechen Sie uns direkt an, damit wir eine gute Lösung finden und wir uns verbessern können.
 

Kosten & Bezahlung

Die Abrechnung richtet sich streng nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), verfasst durch die Bundestierärztekammer. Die GOT ist bundesweit für alle Tierärztinnen und Tierärzte verbindlich.

Die Bezahlung erfolgt direkt vor Ort nach jedem Termin. Sie können bei uns bar, per EC-Karte (Girocard) oder Kreditkarte zahlen.

Vor einer Operation können Kostenschätzungen vereinbart werden. Diese sind unverbindlich und bezogen auf den aktuellen Zustand Ihres Tieres. Jedoch können sich der Zustand Ihres Tieres und die Behandlungskomplexität im Verlauf einer Operation ändern. Wir informieren Sie frühzeitig über eventuelle Mehrkosten.

Leistungen von Fremdanbietern, wie externe Laboruntersuchungen, Medikamente, Verbrauchsartikel, Diätfuttermittel und andere Produkte, werden von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den empfohlenen Verkaufspreisen der Hersteller/ Dienstleister abgerechnet. 

Wir empfehlen Ihnen, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen, die einen Großteil der Behandlungskosten abdecken kann. Sie ist jedoch keine Voraussetzung für eine Behandlung in unserer Praxis. Wir beraten nicht zu Tarifen oder Anbietern.
 

Medikamente

Es gelten das Arzneimittelgesetzt sowie die Tierärztliche Hausapothekenverordnung. Das heißt insbesondere, dass wir ohne Untersuchung Ihres Tieres keine Medikamente abgeben dürfen. Auch dann nicht, wenn Sie ein Rezept von eine anderen Tierarztpraxis haben.
 

Wir geben Medikamente nur im Rahmen einer Behandlung ab. Sie erhalten von uns die Medikamente immer in der kleinsten fabrikgefertigten Verpackung (z. B. ein Blister) oder in der Menge, die bis zur nächsten Kontrolluntersuchung notwendig ist.

Der Versand von Medikamenten ist uns gesetzlich untersagt, da wir keine Versandapotheke sind.

Ein Umtausch oder eine Rückgabe von Medikamenten ist nicht möglich. Wir können nicht genutzte oder abgelaufene Medikamente aber gern zurücknehmen, um sie fachgerecht zu entsorgen – allerdings ohne Erstattung der Kosten.

Auch hier gilt: Wir können diese Medikamente nur abgeben, wenn wir den Gesundheitszustand Ihres Haustiers regelmäßig kontrollieren.

Notfall & Notdienst

Da unsere Praxis nicht 24/7 geöffnet ist, können wir eine sofortige Behandlung von Notfällen nicht immer gewährleisten. Innerhalb unserer Öffnungszeiten entscheiden wir nach Schwere der Erkrankungen über die Reihenfolge der Behandlungen. Wann es sich um einen Notfall handelt und wie Sie sich darauf vorbereiten können, haben wir auf der Seite “Verhalten im Notfall” für Sie zusammengestellt.

Während unserer Öffnungszeiten bemühen wir uns, Ihr Tier in einem Notfall sofort zu behandeln. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch, um unsere Kapazitäten zu erfragen und damit wir uns auf Ihre Ankunft einstellen können. Außerhalb unserer Öffnungszeiten nutzen Sie bitte die Tiernotrufnummer unter 018 05–84 37 36*. An diesem Kleintier-Notdienst nehmen wir regelmäßig teil.

Die Notdienstgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte der Bundestierärztekammer. Im Notdienst wird mindestens der zweifache und höchstens der vierfache Gebührensatz berechnet. Die Notdienstgebühr beträgt 59,50 Euro brutto.

Als Notdienst gelten Behandlungen in folgenden Zeiträumen:

  • täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
  • von freitags 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden montags (Wochenende)
  • an gesetzlichen Feiertagen ganztägig

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundestierärztekammer.

Termin

Wir bemühen uns immer, Termine einzuhalten. Doch auch mit einem festen Termin können Wartezeiten entstehen, wenn Notfälle vorrangig behandelt werden müssen oder vorangegangene Behandlungen länger dauern. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bitte sagen Sie einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Andernfalls behalten wir uns vor, Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.